Für Patienten, die AHB in Anspruch nehmen möchten, kommen verschiedenen Kostenträger infrage:
Für die meisten Erwerbstätigen ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner. Alternativ werden die Reha-Kosten häufig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Eine AHB von Rentnerinnen und Rentner wird in der Regel ebenfalls von der Krankenversicherung bezahlt.
In einigen Fällen kann auch die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit oder das ansässige Sozial- sowie Jugendamt für die Kostenübernahme der AHB verantwortlich sein.
Sabrina Mandel